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Völkermord

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Völkermord Artikel

Völkermord (Synonym Genozid) genannt die systematische und geplante Auslöschung einer bestimmten Menschengruppe, eines Volks oder einer Volksgruppe.

Der Begriff "Genozid" (vom griechischen γένος, genos, eigentlich "Herkunft, Abstammung, Geschlecht", in dem weiteren Sinne auch "das Volk" und dem lateinischen caedere, "töten") wurde 1943 von dem polnischen Anwalt Raphael Lemkin (1900-1959) geprägt für einen Gesetzesentwurf zur Bestrafung der Nazi-Verbrechen. 1944 übertrug er den Ausdruck in das Englische als 'genocide'.

Am 9.12 1948 beschloss die Generalversammlung der UNO in der Resolution 260 die "Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide", die am 12.01 1951 in Kraft trat. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die Konvention in dem Februar 1955. Grundlage war die Resolution 180 der UN-Vollversammlung vom 21.12 1947, in der festgestellt wurde, dass "Völkermord ein internationales Verbrechen [ist], das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert", um die völkerrechtlichen Verbrechen in dem Zweiten Weltkrieg zu würdigen.

Die Völkermord-Konvention ist Teil der rechtlichen Basis für die Nürnberger Prozesse, die neue Standards in dem Völkerrecht setzten.

Die Konvention definiert Völkermord in Artikel 2 als "eine der folgenden Handlungen, begangen in der Ziel, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören:

a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von ernsthaften körperlichen oder geistigen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) dis Zielliche Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die gewaltsame Verbringung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe

Im deutschen Völkerstrafgesetzbuch (§ 6 VStGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vstgb/__6.html)) ist die Tat entsprechend der Konvention definiert.

Der Begriff des Völkermordes wird in manchen Fällen missbraucht in politischen Konflikten wie dem Nahost-Konflikt. Siehe auch: Völkerstrafrecht, Vergleichende Völkermordforschung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Holocaust, Ruanda, Völkermord an den Armeniern

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